GEMEINDELEBEN

Die Kirche, in der Säuglinge und Kinder getauft werden, übernimmt zugleich die Verantwortung dafür, dass die heranwachsenden Getauften in die Lage versetzt werden, über ihren Glauben Rechenschaft abzulegen.

Damit sich Jugendliche zum christlichen Glauben bekennen können, muss er ihnen zuvor nahe gebracht worden sein. Die Verpflichtung zur Unterweisung leitet die Kirche aus dem Taufbefehl Jesu ab (Matthäus 28,18-20).

Die Konfirmation (lat: confirmatio = Bekräftigung, Stärkung) versetzt Menschen in die Lage, mit eigenen Worten ihren Glauben zu formulieren.

Der in unserer Gemeinde zweijährige Konfirmandenunterricht, der im Konfirmationsgottesdienst seinen Abschluss findet, hat nicht mehr den Charakter einer so genannten Katechismusprüfung (bei der Luthers "Kleiner Katechismus" abgefragt wurde), sondern dient der Erneuerung und Vergewisserung der Taufzusage. Konfirmation stellt in erster Linie eine Segenshandlung dar.

Mit der Konfirmation erhalten die jungen Leute auch kirchliche Rechte:

  • sie sind zur Teilnahme am Abendmahl zugelassen
  • können das Patenamt übernehmen
  • aktives und passives Wahlrecht
  • die Möglichkeit, Ämter in der Kirche zu übernehmen

Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.